Die Praxis muss sich leider von alle freien Mitarbeiterinnen der Praxis trennen, obwohl diese seit Jahren höchst qualifizierte logopädische Therapien für Patienten in deren häuslichem Umfeld geleistet haben. Die Rentenversicherung sieht diese Beschäftigungsverhältnisse als scheinselbständig und in Folge dessen als rechtswidrig an, da diese Logopädinnen keine eigenen Praxisräume vorhalten. Dem Hinweis, dass für Hausbesuche keine eigenen Praxisräume erforderlich sind, folgte die Rentenversicherung nicht. Hausbesuche werden jetzt daher ausschließlich nur noch von Frau Grosstück persönlich erbracht. Die Praxis bedauert diese Entscheidung sehr, hat aber keine andere Wahl.